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Rechte und Pflichten während des Zivildienstes


Im Rahmen des Zivildienstes sollen Leistungen erbracht werden, die für die Gemeinschaft in gleicher Weise nützlich sind wie jene des Bundesheeres. Die Schwerpunkte des Zivildienstes liegen im Rettungswesen, der Sozialhilfe, der Behindertenbetreuung und im Katastrophenschutz.

Während der Zivildienstzeit ruhen Arbeitspflicht und Entgeltzahlung, das Dienstverhältnis bleibt aber aufrecht. Der Zivildienst wird für alle dienstzeitabhängigen Anwartschaften (zB Entgeltfortzahlung, Abfertigung, kollektivvertragliche Gehaltsvorrückung, Pension) als vollwertige Dienstzeit gewertet. Zivildienstpflichtige können vom Zeitpunkt des Erhaltes des Zuweisungsbescheides bis zum Ablauf eines Monats nach der Beendigung des Zivildienstes weder gekündigt noch entlassen werden, ausgenommen das Arbeits-und Sozialgericht stimmt einer Kündigung zu.


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