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Platzangebot

Alle anerkannten Institutionen in Österreich, die Zivildienstpflichtige beschäftigen dürfen, können bei der Zivildienstserviceagentur abgefragt werden. Nach Abgabe der Zivildiensterklärung kann der Wunsch auf Zuweisung zu einer bestimmten Einrichtung geäußert werden. Dieser wird so weit als möglich berücksichtigt.

Die Zuweisungen erfolgen monatlich. Die Termine sind dem Platzangebot zu entnehmen. Spätestens sechs Wochen vor Dienstantritt wird die Zuweisung von der Zivildinstserviceagentur genehmigt.


Auslandsdienst

Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Zivildienstpflichtige können allerdings durch eine Trägerorganisation, die durch Bescheid des Bundesministers für Inneres anerkannt wurde, für den Auslandsdienst entsandt werden.



Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.