Finanzielles
Der Zivildienstleistende hat Anspruch auf:
- Grundvergütung (monatliches Entgelt)
- Sozialversicherung (Kranken- und Unfallversicherung)
- Verpflegung (Naturalverpflegung und/oder Verpflegungsgeld)
- Fahrtkostenvergütung
- Wohnkostenbeihilfe (für die Beibehaltung der Wohnung)
- Familienunterhalt (für Unterhaltspflichtige, z.B. Ehefrau, eigene Kinder)
Neben einer monatlichen Grundvergütung haben die Zivildiensteinrichtungen auch dafür zu sorgen, dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden. Ist eine Naturalverpflegung nicht möglich, dann muss die Leistung ausbezahlt werden.
Zur Abdeckung von Kosten, die nachweislich für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehen, kann eine Wohnkostenbeihilfe beantragt werden. Ein Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe besteht dann, wenn der Zivildienstleistende bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung des Zuweisungsbescheides in das Mietverhältnis eingetreten ist.
Familienunterhalt kann zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Familie und weiterer unterhaltsberechtigter Personen beantragt werden.
Zivildienstpflichtige erhalten mit dem Zuweisungsbescheid einen vorausgefüllten Antrag, der bei Zutreffen der Voraussetzungen (Familienunterhalt und/oder Wohnkostenbeihilfe) an das Heerespersonalamt (1090 Wien, Rossauer Lände 1) gesendet werden kann.
Antrag auf Familien-/Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe
Weitere Informationen:
- Verpflegungsgeld
- Wohnkostenbeihilfe
- Familienunterhalt
- Bezirkshauptmannschaft Hallein
- Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
- Bezirkshauptmannschaft St. Johann
- Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
- Bezirkshauptmannschaft Zell am See
- Magistrat Stadt Salzburg
- Formulare und Infoblätter der Zivildienstserviceagentur
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


