Zivildiensterklärung und Zuweisung
Die Zivildiensterklärung kann frühestens ab Erhalt der ersten Tauglichkeitsbescheinigung beim Militärkommando Salzburg (für das Bundesland Salzburg) eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt hat der Wehrpflichtige sechs Monate und darüber hinaus bis zum zweiten Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst Zeit, das Zivildienst-Ansuchen abzugeben. Unmittelbar nach Abgabe der Erklärung kann bei der Zivildienstserviceagentur ein Wunsch auf Zuweisung zu einer bestimmten anerkannten Einrichtung geäußert werden.
Mit Erhalt eines positiven Feststellungsbescheids wird der Antragsteller zivildienstpflichtig. Damit ist auch ein Waffenverbot für die Dauer von 15 Jahren verbunden.
Die Zivildienstserviceagentur weist dem Antragsteller zum frühest möglichen Termin eine anerkannte Einrichtung zu (Zuweisungsbescheid). Aus Ausbildungsgründen (Schulbesuch, Studium, Berufsausbildung) kann ein Aufschub der Zuweisung erwirkt werden.
Wird der Zuweisungsbescheid angenommen, dann ist umgehend der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin davon in Kenntnis zu setzen. Ausweise für Zivildienstleistende werden vom Magistrat Salzburg bzw. von den Bezirkshauptmannschaften ausgestellt.
Weitere Informationen:
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


