Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Wassergenossenschaft


Zur Verfolgung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Zielsetzungen können Wassergenossenschaften gebildet werden. Als Mitglied einer Wassergenossenschaft nehmen Sie gemeinschaftliche Aufgaben nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung wahr.

Zuständigkeiten einer Wassergenossenschaft:

  • Schutz vor Wasserschäden
  • Wasserversorgung
  • Regelung des Grundwasserhaushaltes
  • Reinhaltung von Gewässern
  • Bau von Wasseranlagen
  • Aufsichtspflicht über Gewässer und Wasseranlagen

Information Wassergenossenschaften (Gesetzestext und Satzungsmuster)

Digitaler Wasser-Atlas











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen:
Wolfgang Posch, 06412/6101 DW 6257, email: wolfgang.posch@salzburg.gv.at