Wassergenossenschaft
Zur Verfolgung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Zielsetzungen können Wassergenossenschaften gebildet werden. Als Mitglied einer Wassergenossenschaft nehmen Sie gemeinschaftliche Aufgaben nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung wahr.
Zuständigkeiten einer Wassergenossenschaft:
- Schutz vor Wasserschäden
- Wasserversorgung
- Regelung des Grundwasserhaushaltes
- Reinhaltung von Gewässern
- Bau von Wasseranlagen
- Aufsichtspflicht über Gewässer und Wasseranlagen
Information Wassergenossenschaften (Gesetzestext und Satzungsmuster)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


