Gewässerverunreinigung
Alle Gewässer sowie das Grundwasser sind rein zu halten und zu schützen.
Das heißt, dass die natürliche Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht zu erhalten ist und jede Beeinträchtigung zu vermeiden ist. Die natürliche Beschaffenheit von Oberflächengewässern und der ökologischer Zustand der Uferbereiche müssen erhalten bleiben.
Ziel und Begriff der Reinhaltung
Eine Gewässerverunreinigung ist der Bezirkshauptmannschaft zu melden, aber auch die Polizei oder der Gewässerschutz des Amtes der Salzburger Landesregierung können informiert werden.
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


