Bewilligungen
Wenn Sie ein Gewässer benutzen oder verändern möchten, müssen Sie bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde um eine Genehmigung ansuchen. Für die meisten Wasserrechtsverfahren ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Ist das nicht der Fall, wird das Ansuchen an die zuständige Behörde (mit Abgabenachricht an den Antragsteller) weitergeleitet.
weitere Informationen über die verschiedensten Wasserrechtsverfahren
Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung (pdf, 46 KB)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


