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Waldfeststellung


Wenn Zweifel bestehen, ob eine Grundfläche Wald ist oder nicht, kann die Forstbehörde (Bezirkshauptmannschaft) von amtswegen oder auf Antrag ein Feststellungsverfahren durchführen.

Forstgesetz

Antrag zur Nichtwaldfeststellung


Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.