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Pilze und Beeren



Wer sich unbefugt im Wald Früchte oder Samen von Holzgewächsen zu Erwerbszwecken oder Pilze in einer Menge von mehr als 2 kg pro Tag aneignet, begeht einen Verstoß gegen das Forstgesetz. Ebenso ist die Durchführung von Pilz- und Beerensammelveranstaltungen bzw. die Teilnahme daran verboten.

Eine entsprechende Regelung befindet sich auch im Salzburger Naturschutzgesetz.

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