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Grunderwerb



Im Interesse der Erhaltung des land- und forstwirtschaftlichen Grundes ist der ländliche Grundverkehr von Grundstücken bzw. Liegenschaften an eine behördliche Bewilligung gebunden.

Die behördliche Entscheidung über Rechtsgeschäfte wird von der Grundverkehrskommission getroffen. Im Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 sind dem entsprechende Bestimmungen enthalten.

Weitere Informationen:











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