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Forstgesetz

Das Österreichische Forstgesetz wurde im Jahre 1975 vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Das Forstrecht ist Bundessache, der Vollzug liegt jedoch in mittelbarer Verwaltung bei den Landes- und Bezirksbehörden.

Das Österreichischen Forstgesetz besagt, dass der Wald mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs ist. Seine nachhaltige Bewirtschaftung, Pflege und sein Schutz sind die Grundlage zur Sicherung seiner multifunktionellen Wirkungen hinsichtlich Nutzung, Schutz, Wohlfahrt und Erholung.

Bestimmungen zur Erhaltung der Nachhaltigkeit der Waldwirkungen sind:

  • das Verbot eines Wald schädigenden Verhaltens, sowie
  • die Nutzung der Wälder sowie der Schutz vor Wildbächen und Lawinen in den Abschnitten Raumplanung, Schutzwald, Erholung, Forstschutz und Luftverunreinigung

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