Gemeindewahlen
Gemeindevertretungs- bzw. Gemeinderatswahlen
Im Land Salzburg gibt es 119 Gemeinden, die Landeshauptstadt eingerechnet. Die Gemeindevertretungen der 118 Landgemeinden bestehen aus jeweils 9 bis 25 Mitgliedern - je nach Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
In der Stadt Salzburg besteht der Gemeinderat aus 40 Mitgliedern. Es wird aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, persönlichen und freien Verhältniswahlrechts gewählt. An der Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, teilnehmen.
Bürgermeisterwahlen
Die Wahl des Bürgermeisters erfolgt im Land Salzburg direkt durch die Wähler der jeweiligen Gemeinde. Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Verhältniswahlrecht und parallel dazu das Mehrheitswahlsystem, falls eine Person im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit erreicht (= Stichwahl). Auch hier wird aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, persönlichen und freien Verhältniswahlrechts gewählt. An der Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, teilnehmen.
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