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Bundespräsidentenwahl


Der/Die Bundespräsident/in wird vom Bundesvolk aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, persönlichen und freien Wahlrechts gewählt. Es besteht keine Wahlpflicht. Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig.
Passiv wahlberechtigt, dh zur Kandidatur berechtigt, sind jene Männer und Frauen, die mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind.


Nationalratswahl

Das Bundesgebiet Österreichs ist bei der Nationalratswahl in neun Landeswahlkreise (ident mit den Bundesländern) und in 43 Regionalwahlkreise geteilt. Jeder Regionalwahlkreis umfasst einen oder mehrere Stimmbezirke (das sind Politische Bezirke, Verwaltungsbezirke, Statutarstädte, in Wien die Gemeindebezirke) des jeweiligen Landeswahlkreises. 183 Mandate werden vergeben. Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrats dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Gesetzesbeschluss mit einfacher Mehrheit ist möglich.


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