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Schifffahrt

Die Ausübung der gewerbsmäßigen Schifffahrt ist unter anderem im Schifffahrtsgesetz geregelt und bedarf einer Konzession.

Bei den Konzessionen unterscheidet man:

  • Personenbeförderung im Linienverkehr (z.B. auf der Salzach und am Wolfgangsee)
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr (dazu zählt auch das Rafting)
  • Güterbeförderung
  • Fährverkehr
  • Schleppen von Wassersportler
  • Remork

Die Schifffahrt ist ein Instrument unserer touristischen Infrastruktur. Derzeit wird im Bundesland Salzburg die Schifffahrt auf der Salzach im Bereich der Stadt Salzburg und im Bereich Werfen (Jetboat) sowie am Wolfgangsee, Zeller See und an den Trumer Seen betrieben. Verschiedene Unternehmen bieten das Rafting im Bundesland Salzburg auf den Flüssen Salzach, Saalach, Lammer, Enns und Mur an.

Die Zuständigkeit für schifffahrtsrechtliche Konzessionen liegt bei der Salzburger Landesregierung.

Die gewerbsmäßige Schulung von Schiffsführern für Motor- und Segelfahrzeuge bedarf einer Bewilligung der Salzburger Landesregierung.


Salzburg Schifffahrt

Formulare:










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