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Schienenverkehrslärm


An der Schienenlärm-Sanierung im Bundesland Salzburg sind neben dem Land das Verkehrsministerium, die ÖBB und die Gemeinden beteiligt. Sanierungsbedürftig sind Gebiete über 55 dB Beurteilungspegel nachts. Bei Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gilt der Finanzierungsschlüssel

  • Bund 50%
  • Land 25%
  • Gemeinde 25%.

Vorgesehen sind die Errichtung von Lärmschutzwänden und/oder objektseitige Maßnahmen wie Lärmschutzfenster und Schalldämmlüfter. Maßgebliche Quellen für die Lärmerhebung sind der Schienenlärmimmissionskataster und Personenstandserhebungen im relevanten Bereich.












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