Rafting
Die Ausübung des gewerbsmäßigen Rafting ist im Schifffahrtsgesetz geregelt und bedarf einer schifffahrtsrechtlichen Konzession der Landesregierung.
Im Bundesland Salzburg wird Rafting auf den Flüssen Salzach, Saalach, Lammer, Mur und Enns angeboten.
Formulare:
Schifffahrt - Zulassung zur Binnenschifffahrt - Antrag
Online-Antrag auf Zulassung zur Prüfung für das Schiffsführerpatent
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


