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Bus

Kraftfahrlinien

Das Kraftfahrlinienwesen ist im Kraftfahrliniengesetz geregelt.
Für den Betrieb einer Kraftfahrlinie sind folgende Bewilligungen erforderlich:

  • Konzession
  • Festsetzung der Haltestellen
  • Bewilligung des Beförderungspreises

Der Kraftfahrlinienverkehr wird in Salzburg durch öffentliche und private Unternehmen mit über 100 Linien betrieben.

Die Zuständigkeit für Kraftfahrlinienkonzessionen hinsichtlich grenzüberschreitender Kraftfahrlinien und Kraftfahrlinien die sich über zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken liegt beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.

Für Kraftfahrlinien innerhalb eines Bundeslandes sowie für die Festsetzung von Haltestellen liegt die Zuständigkeit bei der Landeshauptfrau von Salzburg.

Stadtbus Salzburg


Gelegenheitsverkehr

Mietwagen- und Ausflugswagengewerbe mit Omnibus

Für die nicht-linienmäßige gewerbliche Beförderung von Personen mit Omnibussen ist eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz erforderlich.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession:

  • fachliche Eignung (Eignungsprüfung)
  • Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • das Vorhandensein von Abstellplätzen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen

Hinsichtlich des Nachweises der fachlichen Eignung ist in bestimmten Fällen die Gewährung einer Nachsicht durch die Landeshauptfrau von Salzburg möglich.

Taxibestimmungen

Details zu Beförderungspreisen

Formulare:










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