Bahn
Das Eisenbahnwesen ist im Eisenbahngesetz 1957 geregelt.
Zu den Eisenbahnen zählen:
Öffentliche Eisenbahnen:
- Hauptbahnen
- Nebenbahnen
- Straßenbahnen
Nicht öffentliche Eisenbahnen:
- Anschlussbahnen
- Materialbahnen
Im Bundesland Salzburg gibt es folgende
Hauptbahnen:
Wien-Salzburg, Salzburg-Wörgl, Schwarzach-Spittal, Bischofshofen-Selzthal, Salzburg - Rosenheim
Nebenbahnen:
Salzburger Lokalbahn (Salzburg-Lamprechtshausen/Trimmelkam), Pinzgaubahn (Zell am See-Krimml), Steiermärkische Landesbahn (Tamsweg-Unzmarkt), Schafbergbahn (St.Wolfgang-Schafbergspitze), ÖBB-Strecke Steindorf-Braunau,
und ca. 190 Anschlussbahnen.
Behördenzuständigkeiten:
Die Zuständigkeit für Hauptbahnen liegt beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
Für Nebenbahnen, Fahrleitungen bei Oberleitungs-Omnibussen (Straßenbahnen) und Materialbahnen mit beschränkt-öffentlichem Verkehr oder Werksverkehr liegt die Zuständigkeit bei der Landeshauptfrau von Salzburg
Für Anschlussbahnen und Materialbahnen ohne beschränkt-öffentlichem Verkehr oder ohne Werksverkehr liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat).
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