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Bahn

Das Eisenbahnwesen ist im Eisenbahngesetz 1957 geregelt.
Zu den Eisenbahnen zählen:

Öffentliche Eisenbahnen:

  • Hauptbahnen
  • Nebenbahnen
  • Straßenbahnen

Nicht öffentliche Eisenbahnen:

  • Anschlussbahnen
  • Materialbahnen

Im Bundesland Salzburg gibt es folgende

Hauptbahnen:
Wien-Salzburg, Salzburg-Wörgl, Schwarzach-Spittal, Bischofshofen-Selzthal, Salzburg - Rosenheim

Nebenbahnen:
Salzburger Lokalbahn (Salzburg-Lamprechtshausen/Trimmelkam), Pinzgaubahn (Zell am See-Krimml), Steiermärkische Landesbahn (Tamsweg-Unzmarkt), Schafbergbahn (St.Wolfgang-Schafbergspitze), ÖBB-Strecke Steindorf-Braunau,

und ca. 190 Anschlussbahnen.

Behördenzuständigkeiten:

Die Zuständigkeit für Hauptbahnen liegt beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.

Für Nebenbahnen, Fahrleitungen bei Oberleitungs-Omnibussen (Straßenbahnen) und Materialbahnen mit beschränkt-öffentlichem Verkehr oder Werksverkehr liegt die Zuständigkeit bei der Landeshauptfrau von Salzburg

Für Anschlussbahnen und Materialbahnen ohne beschränkt-öffentlichem Verkehr oder ohne Werksverkehr liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat).


Eisenbahnen









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