Preisregelung
Die rechtliche Grundlage für die Regelung von Preisen für Sachgüter und Leistungen bildet das Preisgesetz. Bis zum Jahr 1992 musste der Preis dem "ortsüblichen Preis" entsprechen. Gravierende Abweichungen wurden von der Behörde geahndet.
Seit 1992 ist die Preisgestaltung der Unternehmen weitgehend den Unternehmen freigestellt. Das Preisgesetz dient nunmehr im wesentlichen lediglich der Festlegung von Preisen im Krisenfall. Darüberhinaus wurden einzelne Preisregelungsmöglichkeiten in anderen Gesetzen geschaffen (zB Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz - ElWOG).
Die wichtigste Produktgruppe für die heute noch die Festlegung von Tarifgrundsätzen und Strukturen im Preisgesetz besteht, ist der Bereich der Gas und Fernwärme.
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