Preisauszeichnung
Vieles ist uns heute selbstverständlich geworden. So auch, dass die Preise für Waren und Dienstleistungen ausgezeichnet werden.
Weniger bekannt hingegen ist, dass die Preis- und Grundpreisauszeichnungspflicht im Preisauszeichnungsgesetz und dessen Verordnungen geregelt sind und von der Behörde hinsichtlich ihrer Einhaltung kontrolliert wird.
Auf einen einfachen Nenner gebracht sind sämtliche Preise sichtbar ausgestellter Sachgüter (zB angebotene Waren im Regal, Schaufenster) so auszuzeichnen, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter sie leicht lesen und zuordnen kann. Die Preise nicht sichtbar ausgestellter Waren (zB Speisen und Getränke in Gaststätten) sind durch Verzeichnisse (zB Speisekarten) auszuzeichnen.
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


