Rückzahlung des "Kühlgerätepickerls"
Mit Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung können seit 13. August 2005 auch Kühlgeräte kostenlos beim Handel bzw. bei den Gemeinden zurückgegeben werden. Alle, die in den vergangenen Jahren ein Kühlgerät mit Entsorgungspickerl erworben haben, können den Entsorgungsbeitrag beim Umweltforum Haushaltsgeräte UFH zurückfordern.
Weitere Informationen:
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


