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Verbraucherschutz

Der Verbraucherschutz stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, betrifft nahezu alle Lebensbereiche des Menschen und lässt sich daher schwer ein- bzw. abgrenzen.

Rechtlich gesehen handelt es sich immer dann um einen Fall des Konsumentenschutzes, wenn bei einem Rechtsverhältnis auf der einen Seite ein Unternehmer und auf der anderen Seite ein Nicht-Unternehmer (Verbraucher) steht.

Das Verhältnis zwischen Unternehmen wird durch das Handelsrecht; das Rechtsverhältnis zwischen Nicht-Unternehmern wird durch das Privatrecht geregelt.

Beispiele für den Bereich des Verbraucherschutzes sind so unterschiedliche Materien wie:

  • Vertragswesen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Gewährleistung
  • Lebensmittelsicherheit
  • Preisauszeichnung
  • Produktkennzeichnung und
  • das weite Feld der Produktsicherheit

Darüberhinaus gibt es noch unzählige weitere Fälle wie: Gewinnzusagen, Pyramidenspiele, Haustürgeschäfte, Schadenersatz etc.

Diese unterschiedlichen Bereiche werden einerseits von privaten Organisationen wie der Kammer für Arbeiter und Angestellte, dem VKI etc. andererseits durch Behörden wahrgenommen.

weitere Informationen

Konsumentenbeschwerde


Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

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