Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutz stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, betrifft nahezu alle Lebensbereiche des Menschen und lässt sich daher schwer ein- bzw. abgrenzen.
Rechtlich gesehen handelt es sich immer dann um einen Fall des Konsumentenschutzes, wenn bei einem Rechtsverhältnis auf der einen Seite ein Unternehmer und auf der anderen Seite ein Nicht-Unternehmer (Verbraucher) steht.
Das Verhältnis zwischen Unternehmen wird durch das Handelsrecht; das Rechtsverhältnis zwischen Nicht-Unternehmern wird durch das Privatrecht geregelt.
Beispiele für den Bereich des Verbraucherschutzes sind so unterschiedliche Materien wie:
- Vertragswesen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gewährleistung
- Lebensmittelsicherheit
- Preisauszeichnung
- Produktkennzeichnung und
- das weite Feld der Produktsicherheit
Darüberhinaus gibt es noch unzählige weitere Fälle wie: Gewinnzusagen, Pyramidenspiele, Haustürgeschäfte, Schadenersatz etc.
Diese unterschiedlichen Bereiche werden einerseits von privaten Organisationen wie der Kammer für Arbeiter und Angestellte, dem VKI etc. andererseits durch Behörden wahrgenommen.
- Weitere Informationen
- Konsumentenbeschwerde
- RAPEX – Europäisches Produktmeldesystem
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