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Bewerbung von Veranstaltungen


Lautsprecherwebung muss von der Bezirkshauptmannschaft bewilligt werden.

Das Aufstellen von Reklametafeln und sonstiger Werbeträger außerhalb von Ortsgebieten innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand sind verboten. Ausnahmebewilligungen werden von der Bezirkshauptmannschaft nur erteilt, wenn die Werbung einem vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dient und keine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu erwarten ist. Über das Aufstellen von Reklametafeln außerhalb von Ortsgebieten muss auch die Naturschutzbehörde (in diesem Fall die Bezirkshauptmannschaft) informiert werden. Innerhalb von Ortsgebieten ist das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen

Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.