Bewerbung von Veranstaltungen
Lautsprecherwebung muss von der Bezirkshauptmannschaft bewilligt werden.
Das Aufstellen von Reklametafeln und sonstiger Werbeträger außerhalb von Ortsgebieten innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand sind verboten. Ausnahmebewilligungen werden von der Bezirkshauptmannschaft nur erteilt, wenn die Werbung einem vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dient und keine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu erwarten ist. Über das Aufstellen von Reklametafeln außerhalb von Ortsgebieten muss auch die Naturschutzbehörde (in diesem Fall die Bezirkshauptmannschaft) informiert werden. Innerhalb von Ortsgebieten ist das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen
Weitere Informationen:
- Benützung von Straße und Luftraum
- Stadt Salzburg
- Straßenverkehrsordnung (ab § 82)
- Salzburger Naturschutzgesetz
- Salzburger Ortsbildschutzgesetz
- Bewilligung von Hinweisschildern/Ankündigungen
- Veranstaltungen in den Bezirken
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


