Verpflichtungen des/der Verstorbenen
Die vom Verstorbenen bzw. von der Verstorbenen eingegangenen privatrechtlichen Verpflichtungen müssen von den Hinterbliebenen gelöst oder geändert werden.
Das sind beispielsweise
- Rundfunkgebühren
- Mietverträge
- Gas- oder Stromverträge
- Bausparverträge
- Daueraufträge bei Geldinstituten
- Versicherungsverträge
- Telefonverträge
- Abonnements usw.
Weitere Informationen:
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


