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Verpflichtungen des/der Verstorbenen


Die vom Verstorbenen bzw. von der Verstorbenen eingegangenen privatrechtlichen Verpflichtungen müssen von den Hinterbliebenen gelöst oder geändert werden.

Das sind beispielsweise

  • Rundfunkgebühren
  • Mietverträge
  • Gas- oder Stromverträge
  • Bausparverträge
  • Daueraufträge bei Geldinstituten
  • Versicherungsverträge
  • Telefonverträge
  • Abonnements usw.

Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.