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Todeserklärung


Eine vermisste Person gilt so lange als lebend, bis ihre Todeserklärung erwirkt wurde. Der Tod kann allerdings nur dann beurkundet werden, wenn der Körper des/der Verstorbenen identifiziert wurde. Wenn aber die näheren Umstände des Todes bekannt sind, kann vor Gericht eine Beweisführung des Todes durchgeführt werden. Antragsberechtigt für eine Todeserklärung sind alle Personen, die ein rechtliches Interesse daran haben (z.B. Ehegatten, Kinder des/der Vermissten).

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