Anzeige eines Todesfalls
Ein Todesfall muss sofort einem Arzt oder einer Ärztin gemeldet werden. Diese/r beurteilt die Todesursache und stellt einen ärztlichen Behandlungsschein aus. Die Totenbeschau wird vom Gemeinde- bzw. Sprengelarzt oder -ärztin vorgenommen, der/die auch die Totenbescheinigung ausstellt. Die Angehörigen haben den Todesfall durch Abgabe der Totenbescheinigung beim Standesamt der Gemeinde oder des Magistrats des/der Verstorbenen zu melden. Hier erhält man auch die Sterbeurkunde. Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.
Weitere Informationen:
- Totenbeschau
- Todesanzeige
- Sterbeurkunde
- Sterbefall in der Stadt Salzburg
- Formular: Anzeige des Todes (doc, 717 KB)
- Formular: Ärztlicher Behandlungsschein (doc, 370 KB)
- Formular: Totenbeschau-Protokoll (doc, 395 KB)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


