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Anzeige eines Todesfalls


Ein Todesfall muss sofort einem Arzt oder einer Ärztin gemeldet werden. Diese/r beurteilt die Todesursache und stellt einen ärztlichen Behandlungsschein aus. Die Totenbeschau wird vom Gemeinde- bzw. Sprengelarzt oder -ärztin vorgenommen, der/die auch die Totenbescheinigung ausstellt. Die Angehörigen haben den Todesfall durch Abgabe der Totenbescheinigung beim Standesamt der Gemeinde oder des Magistrats des/der Verstorbenen zu melden. Hier erhält man auch die Sterbeurkunde. Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.

Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.