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Sterbeurkunde


Der Todesfall muss durch Vorlage der Totenbescheinigung beim Standesamt der Gemeinde oder des Magistrats des/der Verstorbenen am ersten Werktag angezeigt werden. Die Sterbeurkunde wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt. Sie kann auch schriftlich beantragt werden. Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin nimmt auch die Eintragung ins Sterbebuch vor.

Es werden auch nachträglich Sterbeurkunden für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausgestellt, sofern der Sterbefall am Standesamt beurkundet ist.

Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie Staatenlose können eine ausländische Sterbeurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden  oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen.

Weitere Informationen:











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