Bestattung
Wird der/die Verstorbene vom Arzt oder der Ärztin für die Bestattung freigegeben, können die Angehörigen bei einem Bestattungsunternehmen die Einsargung beauftragen. Zur Wahrung der Würde des/der Verstorbenen darf die Beförderung nur in dazu geeigneten Särgen und Fahrzeugen durchgeführt werden. Für die Bestattung muss eine Grabstelle in einer genehmigten Bestattungsanlage (Friedhof oder Urnenhain) vorhanden sein. Über die gesetzlichen Vorgaben der Einsargung und Bestattung informiert das Bestattungsinstitut.
Weitere Informationen:
- Einsargung und Beförderung
- Bestattung
- Bestattung in der Stadt Salzburg
- Bestattungsverzeichnis für das Bundesland Salzburg
- Bestattung im Ausland
- Grabnutzung
- Friedhöfe - Stadt Salzburg
- Städtische Bestattungsanstalt Salzburg
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