Todesfall
Der Verlust eines nahestehenden Menschen trifft jeden von uns schmerzhaft. Nach dem Tod eines/r Angehörigen müssen die weiteren Schritte von den Hinterbliebenen getroffen werden:
- Totenbescheinigung: Der Todesfall muss sofort dem Gemeindearzt oder der Gemeindeärztin gemeldet werden.
- Sterbeurkunde und Sterbebuch: Der Todesfall muss beim Standesamt der Gemeinde oder des Magistrats des/der Verstorbenen angezeigt werden.
- Einsargung und Bestattung: Nach der Freigabe zur Bestattung durch den Arzt bzw. der Ärztin muss ein Bestattungsunternehmen zur Erledigung der Bestattungsmaßnahmen beauftragt werden.
- Graberwerb: Die Friedhofsverwaltung muss für die Nutzung eines Grabstätte kontaktiert werden.
- Privatrechtliche Verpflichtungen des/der Verstorbenen müssen gelöst oder geändert werden.
- Verlassenschaftsverfahren: Das Standesamt sendet eine Ausfertigung der Sterbeurkunde an das zuständige Bezirksgericht. Dieses beauftragt Notare zur Durchführung des Verlassenschaftsverfahren.
Weitere Informationen:
- Allgemeine Informationen zum Thema Todesfall
- Erste Schritte nach Eintreten eines Todesfalls
- Todesfall und Bestattung in der Stadt Salzburg
- Nachachlass
- Verlassenschaftsverfahren
- Formulare zum Thema Todesfall
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