Tierkennzeichnung
Die Kennzeichnung der Rinder erfolgt nach den Bestimmungen der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 1998 (BGBl.II Nr. 408/1997 idgF), die auf der Grundlage des Marktordnungsgesetzes 2007 (BGBl. Nr. 210/1985) verordnet wurde.
Demnach gibt es genaue Vorschriften betreffend
- Ohrmarkengestaltung
- Ersatzohrmarken
- Bestandsregister
- AMA- Datenbank
- Meldepflichten des Tierhalters
- Tierpass für den innergemeinschaftlichen Handel etc..
Auf der Grundlage des Tierseuchengesetzes (RGBl.Nr. 177/1909 idgF) wurde im Jahr 2003 vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (BGBl.II Nr.490/2003) für die Kennzeichnung und Registrierung von
- Schweinen
- Schafen und
- Ziegen
erlassen. Darin sind genaue Vorgaben betreffend Ohrmarkenmaterial, Ersatzohrmarken, Importohrmarken, Tätowierstempel enthalten.
In dieser Verordnung wurde die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auch beauftragt, eine Zentrale Schweindatenbank (ZSDB) einzurichten, die seit 1. Oktober 2003 (bzw. 1.4.2004) zur Verfügung steht.
Weitere Informationen:
- Bestimmungen über die Kennzeichnung von Hunden, Katzen bzw. Frettchen für das innergemeinschaftliche Verbringen (innerhalb der EU)
- Veterinärbehördliche Bestimmungen für die Kennzeichnung von Haus- und Heimtieren im Rahmen ihrer Einfuhr aus Drittstaaten (Nicht- EU- Ländern) nach Österreich
- Artenkennzeichnungsverordnung
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