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Tierkennzeichnung

Die Kennzeichnung der Rinder erfolgt nach den Bestimmungen der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 1998 (BGBl.II Nr. 408/1997 idgF), die auf der Grundlage des Marktordnungsgesetzes 2007 (BGBl. Nr. 210/1985) verordnet wurde.

Demnach gibt es genaue Vorschriften betreffend

  • Ohrmarkengestaltung
  • Ersatzohrmarken
  • Bestandsregister
  • AMA- Datenbank
  • Meldepflichten des Tierhalters
  • Tierpass für den innergemeinschaftlichen Handel etc..

Auf der Grundlage des Tierseuchengesetzes (RGBl.Nr. 177/1909 idgF)  wurde im Jahr 2003 vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (BGBl.II Nr.490/2003) für die Kennzeichnung und Registrierung von

  • Schweinen
  • Schafen und
  • Ziegen

erlassen. Darin sind genaue Vorgaben betreffend Ohrmarkenmaterial, Ersatzohrmarken, Importohrmarken, Tätowierstempel enthalten.

In dieser Verordnung wurde die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auch beauftragt, eine Zentrale Schweindatenbank (ZSDB) einzurichten, die seit 1. Oktober 2003 (bzw. 1.4.2004) zur Verfügung steht.


weitere Informationen:


Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

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