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Tierische Lebensmittel

Das österreichische Lebensmittelgesetz (LMG 1975; BGBl.Nr. 86/1975 idgF) ist seit nunmehr 29 Jahren in nahezu unveränderter Form, abgesehen von einigen kleinen Novellen, in Geltung. Das Fleischuntersuchungsgesetz (BGBl.Nr. 1982/522 idgF) ist seit 1982 in Geltung, wurde jedoch aufgrund des EU-Beitritts Österreichs mehrmals novelliert.

In den vergangenen Jahren hat sich das europäische Gemeinschaftsrecht sehr massiv weiterentwickelt. Es wird eine weitgehende Harmonisierung des Lebensmittelrechts in allen Mitgliedstaaten bis 01.01.2006 angestrebt (simplification). Zunächst wurde mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ein Rahmen für das EG-Lebensmittelrecht geschaffen. Weiters liegen nunmehr vor:

  • die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über "amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz"
  • die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 , Nr. 853/2004 und Nr. 854/2004 zur einheitlichen Regelung der Hygienebestimmungen im Lebensmittelbereich.

Es bedarf einer neuen - dem Gemeinschaftsrecht - angepassten Konzeption, daher ist das LMG 1975 und das Fleischuntersuchungsgesetz durch neue Bestimmungen zu ersetzen.

Am 27. September 2004 wurde der Entwurf für ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen und die Anforderungen an die Sicherheit von:

  • pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln entlang der Lebensmittelkette
  • Gebrauchsgegenständen
  • kosmetischen Mitteln (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG)

vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in Begutachtung geschickt.


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