Sucht und Recht
Suchtmittel dürfen grundsätzlich nur im medizinischen, veterinärmedizinischen oder wissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Der darüber hinausgehende Erwerb, der Besitz, die Erzeugung, das Befördern, die Ein- und Ausfuhr sowie das Anbieten, das Überlassen und das Verschaffen von Suchtmitteln und psychotropen Stoffen als Suchtmittel (Substanzen, die psychische Prozesse beeinflussen) ist in Österreich verboten und mit gerichtlicher Strafe bedroht. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen geregelt.
Werden Gesetze und Verordnungen übertreten, sieht das österreichische Recht verschiedene Alternativen zur Bestrafung vor. "Therapie statt Strafe" heißt eine der Möglichkeiten, da die reine Bestrafung bei Suchtkranken oft keine Einsicht und/oder Änderung ihres Suchtverhaltens hervorruft. Sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen können unter Umständen eine Besserung oder sogar Heilung der von psychoaktiven Substanzen Abhängigen herbeiführen.
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