Studieren ohne Matura
1. Studienberechtigungsprüfung
Personen, die keine Matura besitzen, können die Studienberechtigungsprüfung ablegen und dann ein Studium beginnen.
Voraussetzungen:
- Der/die Bewerber/in muss das 22. Lebensjahr vollendet haben.
- Der/die Bewerbe/in muss berufliche oder außerberufliche Kenntnisse der Studienrichtung nachweisen können.
Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen und dauert 2-3 Semester.
Sie kann an Universitäten, BFI, WIFI, Volkshochschulen und im Selbststudium absolviert werden.
Weitere Informationen:
- Information des Wissenschaftsministerium
- Studienberechtigungsprüfungsinformation von der Universiät Salzburg
2. Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ist der Matura gleichgestellt. Zum Unterschied zur Studienberechtigungsprüfung kann sich der/die Absolvent/in für jedes Studium entscheiden. Man ist nicht an eine bestimmte Studienrichtung gebunden.
Voraussetzungen:
- Es ist eine Vorbildung notwendig (Lehrabschlussprüfung, land/forstwirtschaftliche FacharbeiterInnenprüfung, Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittlere Schule, Abschluss einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder einer Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst).
- Zur Ablegung der ersten Teilprüfung muss der/die Bewerber/in das 17. Lebensjahr vollendet haben.
- Zur Ablegung der letzten Teilprüfung muss das 19. Lebensjahr vollendet sein.
Die Berufsreifeprüfung besteht aus 4 Teilprüfungen und dauert 3-4 Semester. Die Vorbereitungskurse und die Prüfungen können an Volkshochschulen, WIFI, im Selbststudium und Schulen mit Öffentlichkeitsrecht besucht und abgelegt werden.
Weitere Informationen
- Österreichische HochschülerInnenschaft
- WIFI Salzburg
- BFI Salzburg
- VHS Salzburg
- Entwicklung der Studienberechtigungsprüfung
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


