Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Wer eine fremde Staatsangehörigkeit (zB. durch Verehelichung) erwirbt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man diese aber behalten, wenn vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit ein schriftlicher Antrag an die zuständige Behörde gestellt wird.
Weitere Informationen zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


