Österreichische Staatsbürgerschaft
Die Verleihung, Beibehaltung und Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt durch die Landesregierung. Es gibt eine Reihe von vorgegebenen Voraussetzungen, die im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (geltende Fassung aufrufen) verankert sind.
In der Sebastian-Stief-Gasse 2 ist ein Informationsschalter eingerichtet. Dieser ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet und unter der Telefon-Nummer +43 662 8042-2338 erreichbar.
Weitere Informationen:
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten in den Bundesländern:
- Amt der Wiener Landesregierung
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Amt der Burgenländischen Landesregierung
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Amt der Salzburger Landesregierung

