Sport-Recht
Laut Bundesverfassung ist Sport Angelegenheit der Länder und somit auch über Landesgesetze geregelt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von bundesweiten gesetzlichen Regelungen, die Themen wie die Bundessportförderung oder Doping regeln.
Weitere Informationen:
- Sport-Recht auf Landes- und Bundesebene (Land Salzburg)
- Sport-Gesetzgebung in Österreich (Sportministerium)
- Vereinsrecht (Salzburger Handbuch für Freiwilligentätigkeit und Vereine) (pdf, 0,8 MB)
- Vereinsrecht (help.gv.at)
- Salzburger Veranstaltungsrecht (pdf, 391 KB; Beurteilungshilfe zu folgenden Themen: Begriff Veranstaltung, Zuständigkeit, Überwachung)
- SportlerInnenbegünstigung (pdf, 880 KB: Regelung NEU zur pauschalierten Reiseaufwandsentschädigung von Sportlerinnen und Sportlern, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuern, Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen in Kooperation mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger)
Weitere Informationen zu den neuen Formularen der Bundessport-Organisation erhalten Sie unter www.bso.or.at


