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Sozialhilfe Seniorenheime

Wenn man in ein Seniorenheim ziehen möchte, sollte man sich vorher ausreichend über die Rechtsansprüche und Finanzierung informieren.

Für den Heimaufenthalt sind 80% des Einkommens des Heimbewohners/der Heimbewohnerin und das Pflegegeld einzusetzen. Es wird auch auf Ersparnisse und Immobilien zurückgegriffen. Ehepartner sind unter Berücksichtigung des eigenen Bedarfs zum Kostenbeitrag verpflichtet. Kann jemand den Heimaufenthalt nicht bezahlen, übernimmt die Sozialhilfe die Restkosten.

Wird der Aufenthalt in einem Seniorenpflegeheim von der Sozialhilfe mitfinanziert, verbleibt der Bewohnerin und dem Bewohner ein Taschengeld sowie ein Schonvermögen zur freien Verfügung.


Weitere Informationen:

Formulare:










Rückfragen: Abteilung 3 Soziales