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Gewährung von Bedarfsorientierter Mindestsicherung

Die Aufgabe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist, Personen und Familien in bestimmten Notsituationen zu helfen. Die Anträge auf Gewährung einer Mindestsicherung sind beim zuständigen Wohnsitz-Sozialamt (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) einzubringen. Die existenzielle Grundsicherung soll armutsgefährdeten Menschen helfen, nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden.

Weitere Informationen:

Formulare:










Rückfragen: Abteilung 3 Soziales