Gewährung von Bedarfsorientierter Mindestsicherung
Die Aufgabe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist, Personen und Familien in bestimmten Notsituationen zu helfen. Die Anträge auf Gewährung einer Mindestsicherung sind beim zuständigen Wohnsitz-Sozialamt (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) einzubringen. Die existenzielle Grundsicherung soll armutsgefährdeten Menschen helfen, nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden.
Weitere Informationen:
Formulare:
- Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung (0,2 MB PDF)
- Antrag auf Gewährung einer Sozialhilfe in Seniorenheimen (1,3 MB PDF)


