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Ganztägige Schulformen

Das sind Pflichtschulen, die Schüler zusätzlich in einem Unterrichtsteil und einem Betreuungsteil betreuen.
Wird in einer Schule die ganztägige Schulform eingeführt, dann gilt sie für alle Schulstufen im Pflichtschulalter.
Die Genehmigung erfolgt durch die Landesregierung über Antrag des gesetzlichen Schulerhalters.

Weitere Informationen:


Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

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