Schulautonome Tage Unter schulautomen Tagen versteht man schulfreie Tage, die in jedem Unterrichtsjahr bis zu vier, maximal sechs Tage genehmigt werden. Die Schulfreierklärung kann für den Bereich des Landes, für einzelne Schularten, einzelne Schulen, einzelne Schulstufen oder einzelne Klassen einer Schulstufe erfolgen. (gem. § 2 Abs. 5 des Schulzeit-Ausführungsgesetz 1995) Zuständig sind: - für einzelne Schulen oder Schulstufen: Das Schulforum
- für einzelne Klassen der Schule: Das Klassenforum
- für polytechnische Lehrgänge und Sonderschulen: Der Schulgemeinschaftsausschuß.
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