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Reisen stornieren

Es kommt immer wieder vor, dass der sorgfältig geplante Reisetermin doch einer beruflichen Verpflichtung, Krankheit etc. zum Opfer fällt. Für diese Fälle sind in den "Allgemeinen Reisebedingungen 1992 - ARB 1992" Stornosätze und Stornofristen festgelegt. Daneben gibt es jedoch auch Fälle, in denen der/die Kunde/in kostenlos vom Vertrag zurücktreten kann.

Immer wichtiger wird dabei der Fall, dass politisch motivierte Attentate, ausbrechende Bürgerkriege oder auch Epidemien den Reiseantritt unsicher machen. Inwieweit Sie dadurch berechtigt sind, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Das Ereignis war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorhersehbar und
  • Die neu aufgetretene Krisensituation (seriöse Berichterstatungen zeigen es) macht die Reise für einen durchschnittlichen Reisenden unzumutbar.

Normalerweise erkennen Reisebüros einen solchen Fall ohne Probleme dann an, wenn vom Außenministerium eine Länderwarnung ausgesprochen worden ist. Dazu finden Sie näheres beim Bürgerservice des Außenministeriums (siehe Ansprechpartner).

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten



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