Autostoppen
Im Land Salzburg ist Autostoppen nicht verboten.
Autostoppverbote gibt es aber in der Steiermark bis zum Alter von 15 Jahren, in Kärnten und Vorarlberg bis zum Alter von 14 Jahren. Ausnahmen sind Notfälle oder wenn das Kind bzw der/die Jugendliche den Lenker kennt.
Das Salzburger Jugendgesetz (doc, 104 KB)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


