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Pflegehilfsmittel


Eine selbstständige Lebensführung kann oft nur mit Einsatz von Hilfsmitteln erreicht oder verbessert werden. Auch bestimmte pflegerische Verrichtungen und Anforderungen verlangen den Einsatz von Hilfsmitteln.

Für Pflegehilfsmittel leisten die Krankenkassen nach dem Maß des Notwendigen einen Kostenbeitrag, Leistungsumfang und Beiträge sind allerdings nicht einheitlich geregelt. Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind (Ausgleichszulagen-Empfänger), haben keinen Selbstbehalt zu zahlen: Manche Organisationen einer Hauskrankenpflege verleihen Pflegehilfsmittel gegen eine Gebühr.

Weitere Informationen:










Rückfragen: Abteilung 3 Soziales