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Pflegegesetze


Gesetze ermöglichen pflegebedürftigen Personen

  • den Schutz der Menschenwürde
  • den Schutz der sozialen, wirtschaftlichen und pflegebezogenen Interessen
  • die Wahrung der Individualität
  • die Wahrung einer möglichst weit gehenden Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person
  • den Schutz vor Beeinträchtigungen und Gefährdungen in einem Pflegeverhältnis

Weitere Informationen:










Rückfragen: Abteilung 3 Soziales