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Pflegegeld


Das Pflegegeld soll dazu beitragen, dass auch ein pflegebedürftiger Mensch ein selbstbestimmtes und ein nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben führen kann. Das Pflegegeld deckt nur teilweise den Aufwand ab, der für eine Pflege benötigt wird. Die Höhe richtet sich nach dem  Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und nicht nach der Ursache der Pflegebedürftigkeit.

Das Pflegegeld ist grundsätzlich zu beantragen. Pflegebedürftige Pensionist/innen bringen den Antrag bei ihrer Pensionsversicherungsanstalt ein. Personen, die keine Ansprüche auf eine Pension oder (Unfall)rente haben, sowie mitversicherte Angehörige bringen den Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde ein.

Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos bzw. mit dem Formular der Bezirkshauptmannschaft (doc, 418 KB) (für Nicht-Pensionist/innen) und gemeinsam mit dem Erhebungsbogen (doc, 439 KB) einbringen. Sofern Sie ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über Ihren aktuellen Gesundheitszustand haben, sollten Sie diese dem Antrag beilegen.


Weitere Informationen:

Formulare:










Rückfragen: Abteilung 3 Soziales