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Pflege im Land Salzburg

Die Leistungen für pflegebedürftige Menschen umfassen die Bereiche

  • Geldleistungen (z.B. Pflegegeld)
  • Dienstleistungen (häusliche Pflege, Tagespflege und Pflege in Einrichtungen)
  • Sachleistungen (Beistellung von Hilfsmitteln)


Grundsätzlich müssen Betroffene den Aufwand für die Pflege aus eigenen Mitteln (inkl. Pflegegeld) bestreiten. Können aber die erforderlichen Leistungen nicht finanziert werden, kann man beim Land Zuschüsse beantragen.


Weitere Informationen:










Rückfragen: Abteilung 3: Soziales