Geländeanpassung in einem geschützten Gebiet
Im Land Salzburg gibt es verschiedene Bereiche, die besonders naturschutzrechtlich geschützt sind. Für Maßnahmen und Eingriffe in geschützten Gebieten brauchen Sie eine naturschutzbehördliche Bewilligung. Oberste Naturschutzbehörde und Ansprechperson ist die Bezirkshauptmannschaft.
Weitere Informationen
- Bezirkshauptmannschaft Hallein
- Bezirkshauptmannschft Salzburg Umgebung
- Bezirkshauptmannschft St. Johann
- Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
- Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


