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Artenschutz

Unter Artenschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Förderung der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.

Naturschutz und damit auch der Schutz wildlebender Tierarten in ihrer "natürlichen Umwelt" ist in Österreich Aufgabe der Bundesländer. Das Lebensministerium hat es sich aber zur Aufgabe gemacht, Pilotprojekte mit EU-weiter oder bundesweiter Bedeutung zu initiieren und zu unterstützen.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wird der Schwerpunkt auf besonders schützenswerte Arten, entsprechend der Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitatrichtlinie, gelegt. Natürlich gehen die Bemühungen für österreichweit gefährdete Arten ohne "europäische Bedeutung" weiter.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 (CITES) regelt die Überwachung des internationalen Handels mit den gefährdeten Tierarten.


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