Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Namensänderung von Minderjährigen


Ein Recht auf auf Änderung ihres Familien- oder Vornamens haben minderjährige

  • österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
  • Staatenlose
  • Flüchtlinge


Sie haben das Recht auf Namensänderung, wenn

  • ein wichtiger Grund vorliegt
  • der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes den Antrag stellt
  • sich ihr Wohnsitz in Österreich befindet


Die Minderjährigkeit endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.


Weitere Infos zur Namensänderung von Minderjährigen.











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.