Eintrag der Namensänderung ins Melderegister
Eine Namensänderung muss der zuständigen Wohnsitzbehörde (Gemeindeamt bzw. Magistrat) innerhalb von drei Monaten bekannt gegeben werden.
Meldestelle der Stadt Salzburg
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


